Bestandsgebäude an der Allerheiligenstraße 20 muss zurückgebaut werden

Bestandsgebäude an der Allerheiligenstraße 20 muss zurückgebaut werden

Kurz nach Beginn der Hochbauarbeiten für das Bauvorhaben MAIN YARD im Frankfurter Allerheiligenviertel ergaben zahlreiche Gutachten, dass das Bestandsgebäude an der Allerheiligenstraße 20 unter anderem aufgrund statischer Mängel zurückgebaut werden muss. Im intensiven Austausch mit den zuständigen Behörden wurde eine Weiternutzung der Immobilie aus sicherheitstechnischen Gründen als nicht möglich eingestuft.

Der Projektentwickler OrT Group hatte ursprünglich geplant, das Objekt in die Entwicklung des neuen Stadtquartiers zu integrieren und dafür alle Register gezogen.

Wir bedauern sehr, dass dieses geschichtsträchtige Haus abgerissen werden muss. Es war von Anfang an unser Ziel, dieses Haus harmonisch in die Neubebauung des Quartiers zu integrieren. Es ist bedauerlich, dass unsere umfangreichen Bemühungen in dieser Hinsicht nun hinfällig sind. Letztlich steht die Sicherheit aller Projektbeteiligten sowie der zukünftigen Mieter an erster Stelle, weshalb wir den Gutachten folgen müssen“, so René Reif, geschäftsführender Gesellschafter der OrT Group. Die Fachingenieure konnten trotz der eingebrachten Ideen zum Erhalt des Gebäudes keinen Standsicherheitsnachweis mehr erbringen. Der genehmigte Abbruchantrag für das Wohn- und Geschäftshaus liegt daher vor.

Das Objekt in der Allerheiligenstraße 20 erregte im vergangenen Jahr mediale Aufmerksamkeit, als der Künstler Justus Becker alias COR die östliche Brandwand mit einer Friedenstaube verzierte. Die Idee zu dem Kunstwerk stammt vom Gründer der OrT Group, René Reif, und wurde in Zusammenarbeit mit Justus Becker innerhalb von nur zwei Tagen nach Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine realisiert.

Weitere Fragen und Anmerkungen zum Projekt MAIN YARD können weiterhin an das Postfach „info@main-yard.com“ gerichtet werden.